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   LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00   

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https://dejure.org/2000,47383
LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00 (https://dejure.org/2000,47383)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24.08.2000 - L 2 U 3/00 (https://dejure.org/2000,47383)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24. August 2000 - L 2 U 3/00 (https://dejure.org/2000,47383)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00
    Auch wenn die Neuentscheidung ebenso lautet wie die bindend gewordene Entscheidung, ist in einem solchen Fall der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen (zum Ganzen vgl. Bundessozialgericht BSG in BSGE 63, 33 ff. [BSG 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86]) Das BSG hat diese Rechtsprechung um den Hinweis ergänzt, dass die Prüfung bindender Verwaltungsakte nicht auf von Betroffenen vorgebrachte Einwände beschränkt ist (BSGE 79, 297, 299 [BSG 12.12.1996 - 11 RAr 57/96]), und hat in weiteren Entscheidungen (z.B. Urteil vom 28.05.1997 14/10 RKg 25/95 und vom 04.02.1998 B 9 V 16/96 R) die Rechtmäßigkeit der früheren, bindend gewordenen Bescheide überprüft, ohne im Einzelnen zu erörtern, ob und inwiefern neue Tatsachen oder Kenntnisse vorgebracht wurden; in der Entscheidung vom 04.02.1998 werden die Einwände nicht einmal mitgeteilt (SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 und 24).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00
    Auch wenn die Neuentscheidung ebenso lautet wie die bindend gewordene Entscheidung, ist in einem solchen Fall der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen (zum Ganzen vgl. Bundessozialgericht BSG in BSGE 63, 33 ff. [BSG 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86]) Das BSG hat diese Rechtsprechung um den Hinweis ergänzt, dass die Prüfung bindender Verwaltungsakte nicht auf von Betroffenen vorgebrachte Einwände beschränkt ist (BSGE 79, 297, 299 [BSG 12.12.1996 - 11 RAr 57/96]), und hat in weiteren Entscheidungen (z.B. Urteil vom 28.05.1997 14/10 RKg 25/95 und vom 04.02.1998 B 9 V 16/96 R) die Rechtmäßigkeit der früheren, bindend gewordenen Bescheide überprüft, ohne im Einzelnen zu erörtern, ob und inwiefern neue Tatsachen oder Kenntnisse vorgebracht wurden; in der Entscheidung vom 04.02.1998 werden die Einwände nicht einmal mitgeteilt (SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 und 24).
  • OLG Stuttgart, 02.08.1996 - 2 U 22/96
    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00
    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 25.03.1999 (L 2 U 22/96) in einem Verfahren, in dem die Klägerin zunächst eine Klage zurückgenommen und knapp einen Monat später einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt hatte, darauf hingewiesen, dass dann, wenn eine Klage wegen Aussichtslosigkeit in der Sache zurückgenommen worden war und kurz danach ein Überprüfungsverfahren in Gang gesetzt wurde, dies als rechtsmissbräuchlich im Sinne des "venire contra factum proprium" anzusehen sei.
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00
    Auch wenn die Neuentscheidung ebenso lautet wie die bindend gewordene Entscheidung, ist in einem solchen Fall der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen (zum Ganzen vgl. Bundessozialgericht BSG in BSGE 63, 33 ff. [BSG 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86]) Das BSG hat diese Rechtsprechung um den Hinweis ergänzt, dass die Prüfung bindender Verwaltungsakte nicht auf von Betroffenen vorgebrachte Einwände beschränkt ist (BSGE 79, 297, 299 [BSG 12.12.1996 - 11 RAr 57/96]), und hat in weiteren Entscheidungen (z.B. Urteil vom 28.05.1997 14/10 RKg 25/95 und vom 04.02.1998 B 9 V 16/96 R) die Rechtmäßigkeit der früheren, bindend gewordenen Bescheide überprüft, ohne im Einzelnen zu erörtern, ob und inwiefern neue Tatsachen oder Kenntnisse vorgebracht wurden; in der Entscheidung vom 04.02.1998 werden die Einwände nicht einmal mitgeteilt (SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 und 24).
  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00
    Im Übrigen bleibt es einer Behörde unbenommen, die frühere Entscheidung im Rahmen eines sog. "Zweitbescheides" in vollem Umfang zu überprüfen und damit den Rechtsweg erneut zu eröffnen (BSGE 65, 261, 262 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88]).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.1997 - 5 U 245/97
    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00
    Am 21.08.1997 wandte sich der Kläger an das Sozialgericht Dresden (SG) (Az.: S 5 U 245/97), das dieses Verfahren mit dem Verfahren S 5 U 246/97 (Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit) verbunden und unter dem Az.: S 5 U 245/97 fortführte.
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00
    Auch wenn die Neuentscheidung ebenso lautet wie die bindend gewordene Entscheidung, ist in einem solchen Fall der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen (zum Ganzen vgl. Bundessozialgericht BSG in BSGE 63, 33 ff. [BSG 03.02.1988 - 9/9a RV 18/86]) Das BSG hat diese Rechtsprechung um den Hinweis ergänzt, dass die Prüfung bindender Verwaltungsakte nicht auf von Betroffenen vorgebrachte Einwände beschränkt ist (BSGE 79, 297, 299 [BSG 12.12.1996 - 11 RAr 57/96]), und hat in weiteren Entscheidungen (z.B. Urteil vom 28.05.1997 14/10 RKg 25/95 und vom 04.02.1998 B 9 V 16/96 R) die Rechtmäßigkeit der früheren, bindend gewordenen Bescheide überprüft, ohne im Einzelnen zu erörtern, ob und inwiefern neue Tatsachen oder Kenntnisse vorgebracht wurden; in der Entscheidung vom 04.02.1998 werden die Einwände nicht einmal mitgeteilt (SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 und 24).
  • LSG Sachsen, 21.12.2005 - L 6 V 3/05

    Bewilligung von Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG);

    Im Übrigen bleibt es dem jeweiligen Entscheidungsorgan überlassen, auf welche Weise es sich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes erforderliche Überzeugung bildet (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 24.08.2000 - L 2 U 3/00 -).
  • OVG Saarland, 19.11.2003 - 1 M 2/03

    Planfeststellungsbeschluss: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Klägerin in jenem Verfahren Folgeprobleme im Bereich der Haltestelle "Riegelsberg-Süd" nur für den Fall geltend gemacht hatte, dass - was seinerzeit von ihr befürchtet wurde - die Weiterführung des Projektes scheitern und "Riegelsberg-Süd" die künftige Endhaltestelle bleiben würde OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.8.2000 - 2 U 3/00 -.
  • SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99

    Berufskrankheit - Hals- und Brustwirbelsäule - Relation zwischen

    Die vorstehend aufgeführten rechtlichen Grundsätze gelten entgegen der Annahme von Woitowitz (Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin 1996, 209 ff, S. 210) auch im Berufskrankheitenrecht und insbesondere auch für die BKen Nrn. 2108 bis 2110 (Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96 sowie Urt. d. Sächs. LSG v. 24. August 2000 - Az. : L 2 U 3/00; Mehrtens/Perlebach, E § 9 SGB VII , S. 21 ff. sowie M 2108, S. 29/30).
  • SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00

    Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

    Die vorstehend aufgeführten rechtlichen Grundsätze gelten entgegen der Annahme von Woitowitz (Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin 1996, 209 ff, S. 210) auch im Berufskrankheitenrecht und insbesondere auch für die BKen Nr. 2108 bis 2110 (Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96 sowie Urt. d. Sächs. LSG v. 24. August 2000 - Az.: L 2 U 3/00; Mehrtens/Perlebach, E § 9 SGB VII, S. 21 ff sowie M 2108, S. 29/30).
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